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Hier werden wir eingehende Fragen auflisten und beantworten. Sie möchten eine Frage stellen: Schreiben Sie eine email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Wie sieht es mit der Wasserversorgung für das kommende Neubaugebiet aus?

Wir planen zu diesem weitreichenden Thema in den nächsten Monaten eine weitere Versammlung. Dann hoffentlich in Präsenzform.

MUSS die Wassergenossenschaft diese Häuser versorgen?

In Schülp gibt es keine Anschluss- und Versorgungspflicht bei der Wasserversorgung. Es besteht rechtlich keine Verpflichtung, die Häuser des geplanten Bebauungsgebietes mit Wasser zu versorgen. Jedoch fehlt für eine Ablehnung ein sachlich gerechtfertigter Grund. Mittel bis langfristig wird der Anschluss des Neubaugebietes Vorteile für die Genossenschaft bringen.

Reicht die Kapazität des Wasserwerks dann dafür aus?

Es gibt bereits heute Zeiten im Hochsommer, an denen mehr Wasser in das Netz abgegeben wird, als die Filteranlagen aufbereiten können. In diesen Zeiten muss Wasser aus dem Reinwasserbehälter entnommen werden, um die Fehlmenge auszugleichen. Damit sind die Grenzen der Versorgungssicherheit erreicht.

Wenn nicht, wer bezahlt die Erweiterung bzw. den Neubau des Wasserwerks?

Grundsätzlich die Wasserversorgungsgenossenschaft. Natürlich werden wir über eine Kostenbeteiligung mit der Gemeinde und mit dem Erschließer des Neubaugebietes Gespräche führen.